Beschreibung
ContiWinterContact TS 830 P – der Sicherheitsspezialist für leistungsstarke Fahrzeuge.
- Hervorragende Bremswirkung auf Eis und nassen Straßen
- Bessere Schneetraktion
- Hohe Laufleistung
Der ContiWinterContact TS 830 P bietet optimale Wintersicherheit für leistungsstarke Fahrzeuge. Abgestimmt auf die Wirkungsweise von elektronischen Regelsystemen (ESC) glänzt er außerdem mit einer hervorragenden Bremswirkung auf vereisten und nassen Straßen.
Bremsverhalten:
Die einheitliche Blocksteifigkeit in der Profilmitte und die hohe Lamellenanzahl mit maximaler Griffkantenbildung führen zu einer verbesserten Bremsleistung auf Eis und nassen Straßen.
Traktion:
Die hohe Anzahl von Blöcken und Lamellen in der Schulter des Reifens sorgt für eine hohe Anzahl von Griffkanten und damit für eine bessere Fräswirkung im Schnee.
Laufleistung:
Durch die gleichmäßige Steifigkeitsverteilung und die damit verbundene gleichmäßige Druckverteilung in der Bodenaufstandsfläche hat der Reifen einen gleichmäßigen und geringeren Abrieb. Dies führt zu einer verbesserten Laufleistung.
Reifen mit ContiSeal™ Innenbeschichtung. Vermindert die Folgen einer Verletzung des Reifenprofils: Durchstiche bis 5 mm Durchmesser (z. B. Nagel) werden dank einzigartiger Technologie sofort versiegelt.
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm