MICHELIN Alpin 5 Selfseal 215/65 R17 99H
Technische Daten
Beschreibung
MICHELIN Alpin 5 – Sicherheit unter allen Bedingungen, von Oktober bis April.
Exzellent im Trockenbremsen, Nassbremsen und auf Schnee(1)
Optimiertes Reifenprofil(2)
Innovative Laufflächenmischung
Optimiertes Reifenprofil:
Mehr(2) Traktion auf schneebedeckter Fahrbahn
Geringeres(2) Aquaplaning-Risiko durch Neuausrichtung der Profilkanäle
Verbesserte Lenkpräzision dank dreidimensionaler Lamellen bis zum Profilgrund
Innovative Laufflächenmischung:
Bessere Haftung auf nasser und schneebedeckter Fahrbahn dank neuer Silika-Laufflächenmischung
Bessere Haftung bei niedrigen Temperaturen durch Verwendung von Sonnenblumenöl in der Gummimischung
Rechtliche Hinweise:
(1) Durchgeführter Test vom TÜV Süd und Applus IDIADA zwischen 11/2013 und 03/2014 in den Dimensionen 225/55 R 17 und 205/55 R 16 im Vergleich zum MICHELIN Alpin 4 Reifen.
(2) Im Vergleich zum Vorgänger MICHELIN Alpin A4 in der Dimension 205/55 R 16.
Hersteller-Informationen
Aktion
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Jeder Reifen ein Gewinn!
So einfach geht’s:
- Vom 01.01. - 31.12.2024 MICHELIN Aktionsreifen kaufen (für PKW und LLKW bis 23 Zoll, Motorrad oder Roller ab 13 Zoll; ausgeschlossen sind Erstausrüstungs-, Oldtimer- und Rennreifen)
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- Für jeden gekauften Reifen das Glücksrad drehen & garantiert Gewinn erhalten
Teilnahmebedingungen:
https://promotion.michelin.de/de-CH/Teilnahmebedingungen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm