Beschreibung
MICHELIN CrossClimate
Intelligenter, neuer Materialmix
Einzigartige V-Profilgestaltung mit Hochleistungslamellen
Abgeschrägte Profilblockkanten mit neuen Hochleistungslamellen
3PMSF: 3 Peak Mountain Snow Flake (Schneeflockensymbol), Kennzeichnung für den Einsatz im Winter
Der MICHELIN CrossClimate kombiniert die Vorteile eines Sommerreifens – optimale Performance beim Bremsen auf nasser und trockener Fahrbahn sowie hohe Laufleistung – mit den Vorteilen eines Winterreifens in Bezug auf Traktion und Bremsleistung bei Kälte oder gelegentlichem Schneefall. Ein revolutionärer Reifen für alle Wetterverhältnisse.
Hersteller-Informationen
Aktion
Mit MICHELIN garantiert Gewinn erhalten!
Jeder Reifen ein Gewinn!
So einfach geht’s:
- Vom 01.01. - 31.12.2024 MICHELIN Aktionsreifen kaufen (für PKW und LLKW bis 23 Zoll, Motorrad oder Roller ab 13 Zoll; ausgeschlossen sind Erstausrüstungs-, Oldtimer- und Rennreifen)
- Online auf https://promotion.michelin.de/de-CH registrieren & Rechnung des Reifeneinkaufs hochladen
- Für jeden gekauften Reifen das Glücksrad drehen & garantiert Gewinn erhalten
Teilnahmebedingungen:
https://promotion.michelin.de/de-CH/Teilnahmebedingungen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm