Goodyear Ultra Grip 8 Performance 285/45 R20 112V
Technische Daten
Beschreibung
UltraGrip 8 Performance – der High Performance Winterreifen für anspruchsvolle Schneebedingungen.
Zuverlässiges Handling auf Schnee
Ausgezeichnete Leistung auf vereisten Straßen
Hohe Beständigkeit gegen Aquaplaning
Kraftstoffeffizientes Design
Handling
Der UltraGrip 8 Performance bietet dank seiner drei unterschiedlichen Lamellentypen überragenden Grip und ausgezeichnetes Bremsverhalten auf Eis und Schnee. Die gezackte Mittelrippe funktioniert wie ein Schneepflug und greift für extrastarke Traktion in die Schneeoberfläche.
Leistung auf vereisten Straßen
Der Reifen verfügt über eine große Kontaktfläche, die das Handling auf vereisten Straßen verbessert. Die Silica-Laufflächenmischung behält auch bei niedrigen Temperaturen guten Grip.
Beständigkeit gegen Aquaplaning
Spezielle hydrodynamische Profilrillen leiten Wasser schnell von der Reifenoberfläche ab, damit Sie auf nassen und matschigen Straßen die Kontrolle behalten.
Kraftstoffeffizienz
Die leichte Konstruktion des UltraGrip 8 Performance reduziert den Rollwiderstand und senkt damit den Kraftstoffverbrauch und den CO2 -Ausstoß Ihres Fahrzeugs.
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm