Beschreibung
Der neue Hochleistungs-Sommerreifen
- Große umlaufende Rillen leiten das Wasser schnell ab, um Auqaplaning zu reduzieren.
- Neue Profilmuster mit 3-D-Lamellen unterstützen ein schnelleres Aufwärmen des Reifens und optimieren so den Grip auf nasser Fahrbahn.
- Eine neue Polymertechnologie und hochmoderne Mischungstechniken bieten einen besseren Grip auf trockener und nasser Fahrbahn sowie einen geringeren Rollwiderstand und höhere Kraftstoffeffizienz.
- Der Felgenhornschutz hilft, die Leichtmetallräder vor Bordsteinschäden zu schützen.
- Neue geräuschmindernde Eigenschaften reduzieren die durch den Kontakt des Reifens mit der Straße entstehenden Fahrgeräusche.
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Hersteller
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Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm