Firestone Vanhawk 3 215/70 R15C 109S/107S
Technische Daten
Beschreibung
Der Firestone Vanhawk 3 liefert verbesserte Laufleistung, Effizienz und Nass-Performance für Transporter
Der Sommerreifen Firestone Vanhawk 3 ist gleichermaßen für Verbrenner wie EVs geeignet und wurde speziell für leichte Nutzfahrzeuge entwickelt.
Mit mit dem Firestone Vanhawk 3 integriert erstmalig ein Produkt der Vanhawk Reifenfamilie die wegweisenden Enliten Technologien. Diese stellen den innovativen Ansatz von Bridgestone für eine zukunftsweisende Reifenentwicklung dar. Sie ermöglichen eine verbesserte Verschleißeffizienz durch eine erhöhte Profiltiefe für zusätzliche Laufleistung, wobei die Gummimischung zudem für eine gesteigerte Abriebfestigkeit sorgt.
Die verbesserte Kraftstoff- und Energieeffizienz des Reifens wird durch eine optimierte Energieableitung ermöglicht, die den Energieverlust während des Abrollens minimiert und somit den Rollwiderstand senkt. Optimierte Profilrillen und Lamellenverteilung maximieren die Wasserableitung, während die verbesserte Gummimischung den Grip erhöht. Damit bietet der Reifen bei Nässe eine hervorragende Bremsleistung. Darüber hinaus ist der Firestone Vanhawk 3 dank der Enliten Technologien EV-ready und somit optimal für Elektrofahrzeuge ebenso wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor geeignet.
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm