Beschreibung
MICHELIN Pilot Sport 3
Für sportlich orientierte Fahrzeuge und leistungsstarke Limousinen
- Ausgezeichnete Haftung auf nasser Fahrbahn
- Energieeffizient und langlebig
Der Pilot Sport 3 verspricht ein besseres Fahrverhalten in Kurven, bis zu 3 Meter kürzeren Bremsweg auf nasser Fahrbahn, sehr präzise Lenkung und eine hervorragende Energieeffizienz und Laufleistung.
Anti-Surf-System:
Die Profilgestaltung des MICHELIN Pilot Sport 3 ermöglicht ein effektives Durchbrechen und Aufteilen des Wasserfilms. Dies verbessert die Wasserableitung und reduziert somit die Aquaplaninggefahr.
GREEN "X"-Markierung:
Die interne "GREEN X"-Markierung auf der Reifenflanke unterstreicht die Umweltfreundlichkeit des Pilot Sport 3 – denn er trägt zu einer Senkung des Kraftstoffverbrauchs bei und verringert damit die CO2-Emissionen.
Green Power Compound:
Die innovative Gummimischung sorgt für hervorragende Haftung auch auf nasser Fahrbahn bei gleichzeitig niedrigem Kraftstoffverbrauch und hoher Kilometerleistung.
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Aktion
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So einfach geht’s:
- Vom 01.01. - 31.12.2024 MICHELIN Aktionsreifen kaufen (für PKW und LLKW bis 23 Zoll, Motorrad oder Roller ab 13 Zoll; ausgeschlossen sind Erstausrüstungs-, Oldtimer- und Rennreifen)
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Teilnahmebedingungen:
https://promotion.michelin.de/de-CH/Teilnahmebedingungen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm