In der Schweiz als Alpennation gilt es keine Winterreifenpflicht, dennoch ist über die Wintermonate hinweg eine angemessene Reifenwahl zu empfehlen. Wir zeigen Ihnen, welche Empfehlungen für die Winterbereifung in der Schweiz bestehen und welche Konsequenzen bei einer falschen Reifenwahl drohen.
Keine Winterreifenpflicht in der Schweiz
Anders als in Deutschland oder Österreich ist eine verpflichtende Winterbereifung nicht durch den Gesetzgeber in der Schweiz vorgeschrieben. Wie in anderen Nationen ist eine ausreichende Profiltiefe der Winterreifen vorgeschrieben, ansonsten werden lediglich Empfehlungen zur richtigen Bereifung ausgesprochen. Im Falle der Hochalpen gibt es zusätzliche Auflagen, beispielsweise durch den Einsatz von Spikereifen oder das Aufziehen von Schneeketten. Dies wird durch Verkehrsschilder verdeutlicht, eine Weiterfahrt bei winterlichen Verhältnissen ist alleine mit dieser speziellen Zusatzausstattung erlaubt. Die Fahrt mit Spikesreifen ist ausschließlich zwischen 1. November und 30. April erlaubt, für eine Fahrzeugnutzung mit dieser Winterreifung ist eine maximale Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern erlaubt. Ansonsten sind Winterreifen bzw. M&S Reifen zwischen Oktober und April unabhängig von der gesetzlichen Vorschrift zu empfehlen.
Bussgelder und weitere Auswirkungen
Durch die fehlende Winterreifenpflicht müssen keine Bußgelder gefürchtet werden, falls im Rahmen einer Kontrolle das Fehlen solcher Pneus festgestellt wird. Dies bedeutet nicht, dass Autofahrer gar nicht mit Bußgeldern rechnen müssen. Beispielsweise wird bei der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern sowie bei Schäden und Unfällen geschaut, ob durch eine adäquate Bereifung Schlimmeres hätte verhindert werden können. Auch der Versicherungsschutz kann hiervon betroffen sein. Ebenfalls muss mit einem Bußgeld gerechnet werden, wenn das Gebotsschild für Schneeketten missachtet wird. Hier sind mit 50 Franken Strafe zu rechnen.