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Felgen mit Teilegutachten

Ein Teilegutachten stellt sicher, dass eine Felge für ein bestimmtes Fahrzeugmodell geeignet ist. Ob und wann diese durch den TÜV eingetragen werden muss, welche sonstigen Anforderungen es gibt und was Autobesitzer beachten müssen, klären wir im Folgenden für Sie.

Inhaltsverzeichnis

 

Teilegutachten: Was ist das?

Das Teilegutachten ist ein technisches Dokument, welches die Eignung eines bestimmten Bauteils für ein Fahrzeugmodell nachweist. Besonders wichtig ist dieses beim Tuning oder bei der Umrüstung von Fahrzeugen, um die Vorschriftsmäßigkeit und Sicherheit der verbauten Teile zu gewährleisten. Das Gutachten wird in den meisten Fällen von den Herstellern des Bauteils erstellt und enthält wichtige Informationen zu den technischen Spezifikationen und Prüfungen, welchen das Bauteil unterzogen wurde.

Ein Teilegutachten für ein Bauteil ist immer dann notwendig, wenn keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. Daraus ergibt sich auch, dass für dieses Bauteil eine Einzelabnahme von einem amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich ist. Ohne ein Teilegutachten und eine Einzelabnahme kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen und der Versicherungsschutz verloren gehen.

 

Die verschiedenen Gutachten im Überblick

Für neue Felgen gibt es mehrere Möglichkeiten der Zulassung:

  • ABE - Allgemeine Betriebserlaubnis
  • ABE und Änderungsabnahme
  • EG- oder ECE-Typengenehmigung
  • Teilegutachten
  • Einzelabnahme

Je nachdem, welche Art des Gutachtens vorliegt, ist ein Besuch beim TÜV notwendig. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede:

1) Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Das Vorliegen einer ABE ist der einfachste Weg, wenn es um die Auswahl einer neuen Felge geht. Ist Ihr Fahrzeug in der Allgemeinen Betriebserlaubnis der Felge aufgeführt, darf sie in der Regel problemlos montiert werden. Die Felgen gelten nur dann als eintragungsfrei, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet.

Wichtig: Wenn die Reifengröße im Fahrzeugschein fehlt oder wenn in der ABE die Auflage A01 eingetragen, müssen Sie dennoch mit Ihrem Fahrzeug zum TÜV, um die Felge eintragen zu lassen (ABE und Änderungsabnahme).

2) ECE oder EG-Typengenehmigung

Die EG-Typengenehmigung ist das europaweit geltende Pendant für die ABE. Liegt diese für eine Felge vor, ist sie in allen Mitgliedsstaaten sowie vielen weiteren teilnehmenden Ländern zugelassen. Auch bei der ECE gibt es jedoch Vorgaben zu Reifen und Fahrzeugen. Wie auch die ABE, so enthält auch eine ECE oder EG-Typengenehmigung eventuell Auflagen, welche erfüllt werden müssen. Werden sie nicht erfüllt, müssen die Felgen eingetragen werden.

3) Teilegutachten

Das Teilegutachten ermöglicht es, dass für Felgen eine Änderung auf andere Dimensionen möglich ist. Innerhalb eines definierten Rahmens dürfen also Aspekte wie Durchmesser, Breite oder Einpresstiefe variieren. Das Teilegutachten enthält genaue Vorgaben für den Umbau des Fahrzeugs. Nach diesem erlischt die Betriebserlaubnis zunächst. Sobald eine neue Felge mit Teilegutachten verbaut wurde, muss demnach der direkte Weg zum TÜV gesucht werden. Dieser erstellt nach Auflage A02 eine Bestätigung, dass der Umbau von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann.

4) Einzelabnahme

Bei Felgen, für welche weder eine ABE noch ein Teilegutachten vorliegt, bleibt die Einzelabnahme als letzte Chance. Diese dürfen nur Prüfer mit besonderer Genehmigung durchführen. Zudem ist sie mit relativ hohen Kosten verbunden. Auch ist das Ergebnis der Untersuchung in vielen Fällen, dass eine Eintragung nicht möglich ist. Tipp: Holen Sie sich bestenfalls vor dem Kauf einer Felge eine Einschätzung vom TÜV ein, wie es um die Chancen einer Eintragung steht. Bestenfalls verfügt er über ein Vergleichsgutachten der Felge, welches den Prozess enorm erleichtert.

Müssen Felgen mit Teilegutachten eingetragen werden?

Ja, Felgen mit einem Teilegutachten müssen Sie eintragen lassen. Das Teilegutachten bestätigt die grundsätzliche Eignung der Felgen für ein Fahrzeugmodell, jedoch ist eine zusätzliche Abnahme durch eine Prüfstelle wie den TÜV oder die DEKRA erforderlich. Diese Änderungsabnahme der Felgen stellt sicher, dass die Felgen korrekt montiert sind und den Anforderungen entsprechen. Zudem wird die Einhaltung der zulässigen Reifengrößen und der Originalzustand des Fahrzeugs überprüft.

 

Wann müssen Felgen eingetragen werden?

Neue Felgen müssen in verschiedenen Fällen eingetragen werden:

  • Felgen mit ABE müssen eingetragen werden, wenn diese über den Zusatz A01 verfügen. In diesem Fall ist ein TÜV-Gutachten erforderlich.
  • Felgen mit Teilegutachten erfordern ein TÜV-Gutachten oder eine Abnahme durch eine ähnliche Prüfstelle. Diese Abnahme muss in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden, um die Betriebserlaubnis zu erhalten.
  • Felgen ohne ein Gutachten können über eine Einzelabnahme durch den TÜV zugelassen werden. Diese ist besonders umfangreich und teuer, weshalb zuvor eine Einschätzung eingeholt werden sollte.
  • Felgen mit ECE-Gutachten sind eintragungsfrei, wenn sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet und die Reifendimensionen nicht verändert werden.

 

Warum müssen Felgen eingetragen werden?

Felgen müssen eingetragen werden, um die Sicherheit des Fahrzeugs trotz der Änderungen zu gewährleisten. Größere oder breitere Felgen verändern das Fahrverhalten sowie das Kurvenverhalten eines Fahrzeugs. Zudem können sich veränderte Felgen auch den Bremsweg auswirken.

 

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    Proline
    Proline CX200
    black matt
    Felgenbreite
    6,5 x 15
    Einpresstiefe
    38
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    Ronal
    Ronal R41
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    Felgenbreite
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    Wintertauglich
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    Borbet
    Borbet LV4
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    Wintertauglich
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    Borbet
    Borbet TL
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    Felgenbreite
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    Einpresstiefe
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    Lochkreis
    5 x 100
    Wintertauglich
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    94,11 €
  • CMS C22 6 X 15 ET40 15198096
    CMS
    CMS C22
    Complete Black Gloss
    Felgenbreite
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    Einpresstiefe
    40
    Lochkreis
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    CMS
    CMS C24
    Complete Black Gloss
    Felgenbreite
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    Borbet
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    Borbet
    Borbet W
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    Felgenbreite
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  • CMS C27 6 X 16 ET35 15322461
    CMS
    CMS C27
    Complete Black Gloss
    Felgenbreite
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    Carmani
    Carmani 20 Ludwig
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    Ronal
    Ronal R56
    kristallsilber
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    Borbet
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    Titan Matt
    Felgenbreite
    7 x 16
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    38
    Lochkreis
    5 x 100
    Wintertauglich
    (269)
    103,38 €
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Ihre häufig gestellten Fragen:

Welche Felgen müssen eingetragen werden?

Felgen mit Teilegutachten müssen durch eine Prüforganisation eingetragen werden. Außerdem auch Bauteile mit ABE oder ECE, wenn sich das Fahrzeug nicht im Originalzustand befindet. Felgen ohne ABE, ECE oder Teilegutachten müssen durch eine Einzelabnahme zugelassen werden.

Wo muss ich meine Felgen eintragen lassen?

Wenn die Felgen weder ein ABE noch ECE-Gutachten besitzen, ist zunächst die Einzelabnahme bei einer Prüfstelle wie dem TÜV oder der DEKRA erforderlich. Anschließend müssen die Änderungen bei der Fahrzeugzulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Wer darf Teilegutachten erstellen?

Teilegutachten werden von anerkannten Prüforganisationen wie dem TÜV oder der DEKRA erstellt und bestätigen die Eignung eines Bauteils für ein bestimmtes Fahrzeug.

Wie viel kostet Felgen eintragen?

Beim Vorliegen eines Teilegutachtens für eine Felge belaufen sich die Kosten auf 35 bis 70 Euro. Eine Einzelabnahme, wenn kein Teilegutachten oder eine ABE vorhanden ist, kann bis zu 200 Euro kosten.

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