Beschreibung
Austone SP01 – VAN Sommerreifen
Entwickelt, um Ihnen Komfort, Traktion und Performance zu bieten
Verbesserte Kilometerleistung, für ein längeres Fahren
Kostenersparnis durch eine erhöhte Kraftstoffeffizienz
Verbessertes Bremsen auf nassen Straßen, um Ihre Reise sicherer zu machen
Verbesserte Kilometerleistung, für ein längeres Fahren
Durch die neue Compound Technologie, die die Verschleißfestigkeit und Laufleistung erhöht und die Sicherheit auf nassen Fahrbahnen verbessert.
Verbessertes Bremsen auf nassen Straßen, um Ihre Reise sicherer zu machen
Größere Kontaktflächen in Kombination mit dünnen Rillen führen zu einem besserem Nassgriff und einem geringerem Geräuschpegel.
Kostenersparnis durch eine erhöhte Kraftstoffeffizienz
Eine kühlere Polsterschicht sorgt zusammen mit einer optimierten Konstruktion für weniger Wärmeerzeugung und geringeren Rollwiderstand.
Hersteller-Informationen
Wichtige Informationen
Ihre Austone Reifengarantie
Sollte ein Reifen, der unter diese Garantie fällt, während seiner nutzbaren ursprünglichen Laufflächenlebensdauer (mehr als 1,6 mm Restprofil) aufgrund von Verarbeitungs- oder Materialbeschaffenheit unbrauchbar werden, wird unter bestimmten Bedingungen eine Gutschrift erstellt werden. Bitte laden Sie dazu das von uns zur Verfügung gestellte Dokument herunter:
Download der Austone GarantiebedingungenEU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm