Beschreibung
Der neue PKW-Winterreifen Blizzak LM-32 von Bridgestone verfügt über ein laufrichtungsgebundenes Profil und vereint hervorragende Kontrolle und optimale Leistung für alle winterlichen Fahrbedingungen.
Beim LM-32 wurde die neue 3D-Lamellentechnologie eingesetzt, welche zu einer enormen Verbesserung der Kontaktfläche und Griffkanten führt und somit eine optimierte Performance bei winterlichen Straßenverhältnissen gewährleistet. Eine erhöhte Block-Steifigkeit verbessert sowohl die allgemeinen Handling-Eigenschaften dieses Winterreifens, als auch die Stabilität.
Die Verwendung einer neuen Laufflächenmischung mit erhöhtem Silica-Anteil garantiert außerdem nicht nur optimale Leistung bei Nässe, sondern auch mehr Grip bei allen weiteren Wetterbedingungen. Der Reifen verfügt über maximale Stabilität, sowie höchsten Gripp auf Schnee und Eis. In Kombination mit einer hohen Lamellendichte verstärkt dies den Kanteneffekt auf Schnee und Eis, sowie die Schubkraft in alle Fahrtrichtungen.
- Zuverlässige Traktion auf Schnee, Matsch und Eis
- Für Vans entwickelt
- Zuverlässiger Grip unter Winterbedingungen
Hersteller-Informationen
Aktion
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So einfach geht’s:
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Teilnahmebedingungen:
https://promotion.bridgestone.de/driveourbest/at/teilnahmebedingungen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm