Zulassungsbescheinigung Teil 1 & Teil 2
Die Zulassungsbescheinigungen sind die wichtigsten Dokumente für Ihr Fahrzeug. Sie geben Aufschluss über den Eigentümer, die Fahrzeug-Identifikationsnummer, die Leistung und den Motor des Fahrzeugs und unterstützt Sie bei der Suche passender Reifen. Doch was ist der Unterschied zwischen den beiden Zulassungsbescheinigungen und wie passen die Begriffe „Fahrzeugbrief“ und „Fahrzeugschein“ dazu? Wir klären es im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
- Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung...?
- Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
- Neue Reifen in der richtigen Größe kaufen
Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung…?
Bei der Bezeichnung Fahrzeugschein handelt es sich um die alte Bezeichnung für die Zulassungsbescheinigung Teil I. Ergänzt wurde sie vom Fahrzeugbrief, heute als Zulassungsbescheinigung Teil II bekannt. Seit 2005 wurden in der Europäischen Union Fahrzeugbrief und -schein von der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II abgelöst. Hauptgrund hierfür war es, beide fälschungssicherer zu machen. Bis auf ein offizielles Siegel der Zulassungsbehörde erhielten die alten Dokumente nämlich keine sicherheitsrelevanten Merkmale.
Rechtliche Bedeutung
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I dient primär als Nachweis der Betriebserlaubnis und ist für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II hingegen hat eine höhere rechtliche Bedeutung, da sie das Eigentumsrecht dokumentiert und für die Umschreibung oder Stilllegung eines Fahrzeugs zwingend erforderlich ist.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie häufiger, während Teil II nur selten zum Einsatz kommt und zu Hause aufbewahrt werden kann.
Sicherheitsmerkmale
Neben dem speziellen Papier gibt es weitere Sicherheitsmerkmale, wie Wasserzeichen und spezielle Drucktechniken, die eine Fälschung erschweren. Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält außerdem eine individuelle Nummer zur Nachverfolgbarkeit.
Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein blassgrünes, gefaltetes Kärtchen, etwas größer als Scheckkartenformat. Sie ist auf Spezialpapier gedruckt, welches nur Behörden zugänglich ist. Der Schein muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden, wenn sich dieses im öffentlichen Straßenverkehr aufhält. Es enthält wichtige technische Daten sowie Informationen über den Halter und das Fahrzeug, beispielsweise
- Name und Anschrift des Halters
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- die Schadstoffklasse
- die zulässige Anhängelast und maximale Achslast
- die zulässige Gesamtmasse
- die Reifengröße (verbindlich, sofern keine zusätzlichen Freigaben oder ABE-Gutachten vorliegen)
Bild © studio v-zwoelf - stock.adobe.com
Jede Zulassungsbescheinigung Teil I hat außerdem eine eigene, eindeutige Dokumentennummer, die beim Austausch oder Neuausstellung wechselt. Die Bescheinigung muss bei jeder Verkehrskontrolle vorgezeigt werden und wird bei An- oder Ummeldungen von der Zulassungsbehörde ausgestellt. Auch wenn nicht der Fahrzeughalter selbst fährt, ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 immer vorzuzeigen. Eine Kopie ist nicht ausreichend. Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld von 10 Euro fällig.
Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist ein wesentliches Dokument für Ihr Kraftfahrzeug. Sie bescheinigt in erster Linie die allgemeine Zulassung des Fahrzeugtyps und weist Eigentümer und Halter aus. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird im DIN-A4-Format ausgestellt und ist in Grün gehalten. Diese Angaben finden Sie im Fahrzeugbrief:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Datum der Erstzulassung sowie die ausstellende Behörde
- Name und Adresse des Fahrzeughalters*
- Informationen über eventuelle Vorbesitzer**
- Technische Daten des Fahrzeugs
*In den meisten Fällen ist der Halter auch der Eigentümer, Ausnahmen gibt es jedoch bei Firmen- oder Leasingfahrzeugen.
**Vorbesitzer werden lediglich durch eine laufende Nummer (z. B. „Vorbesitzer: 2“) dokumentiert.
Beim Kauf, der An- und Abmeldung sowie Ummeldung des Fahrzeugs wird sie benötigt. Der Kfz-Brief dokumentiert die Eigentumsverhältnisse und enthält Angaben zur Zulassung, zu Vorbesitzern und Ausstattung. Bei einem Fahrzeugkauf erhalten Sie die den Fahrzeugbrief und sollten diesen im Anschluss sicher aufbewahren. Er muss aber nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.
Wichtig: Bei einem Fahrzeugkauf und -verkauf ist die Zulassungsbescheinigung Teil II das wichtigste Dokument, denn es dokumentiert die genauen Besitzverhältnisse des Fahrzeugs. Gerade beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie darauf achten, dass dieses Dokument im Original vorhanden ist.
Bild © Nicolas Bouliane, CC0, via Wikimedia Commons
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Ihre häufig gestellten Fragen:
Was sind die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2?
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sind die aktuellen Fahrzeugpapiere in Deutschland und allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird bei der Fahrzeugan- und ummeldung von der Zulassungsstelle ausgestellt und enthält wichtige Informationen zu den technischen Daten des Fahrzeugs und zu dessen Halter. Es ist erforderlich, den sogenannten Kfz-Schein immer im Fahrzeug mitzuführen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II, auch als Fahrzeugbrief bezeichnet, dient als Eigentumsnachweis und kann zu Hause aufbewahrt werden. Sie enthält auch Informationen über eventuelle Vorbesitzer oder über wichtige technische Daten des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil II bescheinigt auch die allgemeine Zulassung dieses Fahrzeugtyps für den Straßenverkehr.
Welche Informationen stehen auf dem Fahrzeugschein?
Auf dem Fahrzeugschein finden sich viele Informationen rund um die technischen Daten des Fahrzeugs. Dazu gehören Angaben zu passenden Reifen, der Anhängelast oder zur Motorleistung. Im Schein ist zudem immer der aktuelle Halter eingetragen, zu finden sind zudem die Schlüsselnummern, welche Hersteller und Modell eindeutig dokumentieren. Die genauen Vorgaben für den Fahrzeugschein sind in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt.
Wo steht was auf dem Fahrzeugschein?
Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I finden sich alle Informationen über Fahrzeug und Halter. Unter Punkt 2 stehen die Angaben zum Fahrzeughalter, etwa Name und Anschrift. Der Punkt D enthält die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Weitere wichtige Informationen sind die HSN- und TSN-Nummer, welche sich in den Feldern 2 und 3 finden lassen. Mit diesen Nummern können Sie passende neue Reifen kaufen.
Wo steht im Fahrzeugschein, wie viel PS das Auto hat?
Die Leistung des Autos steht unter P.2 und wird dort in Kilowatt (kW) angegeben. Um diese in PS umzurechnen, muss die angegebene Zahl lediglich mit 1,36 multipliziert werden.
Was bedeuten die Zahlen auf dem Fahrzeugschein?
Alle Angaben auf dem Schein stehen für technische Eigenschaften des Fahrzeugs oder dienen der genauen Zuordnung. Dazu gehören beispielsweise die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die Hersteller- und Typenschlüsselnummer oder technische Daten wie die Motorleistung und die maximale Anhängelast.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeugbrief regelt die Besitzverhältnisse eines Autos und gibt Aufschluss über den aktuellen Eigentümer und Halter sowie eventuelle Vorbesitzer. Er ist nur bei der Anmeldung, Ummeldung oder dem Verkauf des Fahrzeugs erforderlich und muss der Behörde vorgelegt werden. Der Fahrzeugschein dagegen muss immer mitgeführt werden und enthält wichtige Angaben zu Fahrzeug und Halter.
Kann man den Fahrzeugschein im Auto lassen?
Ja, die Zulassungsbescheinigung Teil I sollte sich bestenfalls immer im Fahrzeug befinden. Im Falle einer Verkehrskontrolle muss sie vorgezeigt werden können, eine Kopie ist nicht ausreichend. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 10 Euro.
Fahrzeugschein verloren - was tun?
Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheins müssen Sie das umgehend an die Zulassungsstelle melden. Diese stellt Ihnen anschließend ein Dokument aus (eine Woche gültig) mit der Sie auch ohne Schein fahren dürfen. Bei einem Diebstahl müssen Sie zuvor eine Diebstahlanzeige bei der Polizei stellen, die anschließend der Behörde vorgelegt werden kann.